Der Rat besteht aus allen Ratsherren, Ratsdamen, Ehrenratsherren und Ehrenratsdamen. Er unterstützt den Verein durch gezielte aktive Mitarbeit. Er wählt alle vier Jahre aus seiner Mitte den
Ratssprecher / die Ratssprecherin mit einfacher Mehrheit.
Ratsherren und Ratsdamen werden vom Vorstand durch einstimmigen Beschluss ernannt, jedoch frühestens nach mindestens 5-jähriger ununterbrochener aktiver Mitwirkung im Verein.
Der Titel "Ehrenratsherr" und "Ehrenratsdame" kann verliehen werden, wenn bei einem Ratsherrn oder einer Ratsdame die Voraussetzungen für eine Ehrenmitgliedschaft vorliegen. Dies ist der
Fall, wenn das Mitglied die Zwecke des Vereins in besonderer Weise unterstützt hat.
Ratsdamen und Ratsherren
Ehrenratsherren
Ratssprecherin
Ehrenratssprecher
