SENAT
Der Senat ist ein Organ des Vereins.
Der Senat besteht aus allen Senatoren, Senatorinnen, Ehrensenatoren und Ehrensenatorinnen. Er hat beratende und fördernde Funktion. Er wählt alle vier Jahre aus seiner Mitte den Senatspräsidenten / die Senatspräsidentin mit einfacher Mehrheit.
Der Titel "Senator" oder "Senatorin" ist ein Ehrentitel, der durch einstimmigen Beschluss des Vorstands verliehen wird. Dieser Titel kann an ein Mitglied verliehen werden, wenn sich das Mitglied nicht nur vorübergehend um das Wohl der Gesellschaft besonders verdient gemacht hat.
Der Titel „Ehrensenator“ und „Ehrensenatorin“ kann ebenso verliehen werden, wenn das Mitglied den Verein nicht nur vorübergehend und in besonderer Weise gefördert hat. Dieser Titel kann auch an Nichtmitglieder verliehen werden, wenn bei diesen die Voraussetzungen vorliegen oder wenn deren Persönlichkeit und Ansehen eine Verbundenheit mit dem Verein als wünschenswert erscheinen lassen.